Rechtsprechung
   FG München, 21.07.2021 - 1 K 2127/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,66310
FG München, 21.07.2021 - 1 K 2127/20 (https://dejure.org/2021,66310)
FG München, Entscheidung vom 21.07.2021 - 1 K 2127/20 (https://dejure.org/2021,66310)
FG München, Entscheidung vom 21. Juli 2021 - 1 K 2127/20 (https://dejure.org/2021,66310)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,66310) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 2033; EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; FGO § 115 Abs. 2, § 135 Abs. 1
    Spekulationsgewinn aus der Veräußerung eines von einer Erbengemeinschaft durch entgeltlichen Erwerb eines Erbanteils erworbenen Grundstücksanteils

  • IWW

    § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG

  • rewis.io

    Spekulationsgewinn aus der Veräußerung eines von einer Erbengemeinschaft durch entgeltlichen Erwerb eines Erbanteils erworbenen Grundstücksanteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Spekulationsgewinn aus der Veräußerung eines von einer Erbengemeinschaft durch entgeltlichen Erwerb eines Erbanteils erworbenen Grundstücksanteils

  • rechtsportal.de

    Versteuerung von Einkünften aus dem privaten Veräußerungsgeschäft eines Grundstücks

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer | Spekulationsgewinn durch Erbauseinandersetzung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Privates Veräußerungsgeschäft bei Veräußerung eines von einer Erbengemeinschaft durch entgeltlichen Erwerb eines Erbanteils erworbenen Grundstücksanteils

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine

    Auszug aus FG München, 21.07.2021 - 1 K 2127/20
    Mit seiner Klage macht der Kläger geltend, er habe entsprechend dem Urteil des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) GrS 2/89 vom 5. Juli 1990 (vgl. BStBl II 1990, 837) alle Erbanteile ohne Erbauseinandersetzung und damit den Grundbesitz als alleiniger Gesamtrechtsnachfolger unmittelbar von der Erblasserin erhalten.

    Auch im Rahmen einer Erbauseinandersetzung wird ein Wirtschaftsgut entgeltlich erworben, soweit ein Miterbe dem anderen für die Zuteilung eines Wirtschaftsgutes einen Ausgleich zahlt (vgl. BFH in BStBl II 1990, 837).

    In diesem Fall erhält der Miterbe den Anteil nämlich nicht vom Erblasser, sondern entgeltlich aus dem Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft (vgl. auch BFH in BStBl II 1990, 837).

  • BFH, 20.04.2004 - IX R 5/02

    Erwerb eines Erbteils als Anschaffung

    Auszug aus FG München, 21.07.2021 - 1 K 2127/20
    Die in der Entscheidung des BFH vom 20. April 2004 IX R 5/02 angewandte wirtschaftliche Betrachtungsweise könne im Streitfall nicht angewandt werden.

    Eine Anschaffung liegt vor, wenn ein Grundstück entgeltlich erworben wird (vgl. auch BFH-Urteil vom 20. April 2004 IX R 5/02, BFH/NV 2004, 1170).

    Deshalb liegt kein Widerspruch darin, dem Erwerber eines Erbanteils Anschaffungskosten für die dadurch erworbenen Anteile an den Wirtschaftsgütern der Erbengemeinschaft zuzurechnen (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 2004 IX R 5/02, BStBl II 2004, 987).

  • BFH, 04.10.1990 - X R 148/88

    Spekulationsgewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an geschlossenen

    Auszug aus FG München, 21.07.2021 - 1 K 2127/20
    Die vom Kläger in Bezug genommene Rechtsprechung des X. Senats des BFH vom 4. Oktober 1990 X R 148/88 (BStBl II 1992, 211) führt zu keinem anderen Ergebnis.

    Zudem ist das für den Bereich einer Personengesellschaft ergangene BFH-Urteil X R 148/88 vom 4. Oktober 1990 vor der ab 1994 geltenden Regelung des § 23 Abs. 1 Satz 4 EStG ergangen, die ausdrücklich einen Durchgriff von einer mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligung an einer Personengesellschaft auf die anteiligen Wirtschaftsgüter vorsieht.

  • BFH, 06.04.2011 - IX R 41/10

    Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von

    Auszug aus FG München, 21.07.2021 - 1 K 2127/20
    Auch das vom Kläger in der mündlichen Verhandlung angesprochene BFH-Urteil vom 6. April 2011 IX R 41/10 (BFH/NV 2011, 1850) führt zu keinem anderen Ergebnis.

    Zudem ist in dem angesprochenen Urteil entscheidungserheblich nicht die Identität von angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut gewesen, sondern die Frage der im Streitfall unerheblichen Bewertung des Veräußerungspreises (vgl. BFHUrteil IX R 41/10 a.a.O. Rz. 23).

  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvL 1/00

    Jubiläumsrückstellungen nach dem EStG verfassungsgemäß

    Auszug aus FG München, 21.07.2021 - 1 K 2127/20
    Für das eigenständige Steuerrecht kann daher das Zivilrecht weder vorrangig noch allein maßgeblich sein (vgl. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 2009 2 BvL 1/00, BStBl II 2009, 685).
  • BFH, 12.06.2013 - IX R 31/12

    Partielle" Nämlichkeit des Wirtschaftsguts; Annahme eines privaten

    Auszug aus FG München, 21.07.2021 - 1 K 2127/20
    Denn welche Vorgänge steuerrechtlich als Anschaffung angesehen werden, ist - auch unabhängig von der zivilrechtlichen Beurteilung - wirtschaftlich zu verstehen (vgl. auch BFH-Urteil vom 13. September 1994 IX R 104/90, BFH/NV 1995, 384; vom 12. Juni 2013 IX R 31/12, BFH/NV 2013, 1701).
  • BFH, 19.07.1983 - VIII R 161/82

    Spekulationsgeschäft ist anzunehmen, wenn unbebautes Grundstück parzelliert und

    Auszug aus FG München, 21.07.2021 - 1 K 2127/20
    So ist die sog. Nämlichkeit zwischen dem angeschafften und dem veräußerten Wirtschaftsgut steuerrechtlich auch dann noch gewahrt, wenn eine Identität im wirtschaftlichen Sinne angenommen werden kann (vgl. auch BFH-Urteil VIII R 161/82 vom 19. Juli 1983, BStBl II 1984, 26).
  • BFH, 09.07.1985 - IX R 49/83

    Einkommensteuerliche Behandlung der Erbauseinandersetzung über Privatvermögen

    Auszug aus FG München, 21.07.2021 - 1 K 2127/20
    Denn damit erlangt er mehr als seinem eigenen Erbteil entspricht, so dass in diesem Fall eine vom Erblasser losgelöste Anschaffung vorliegt (vgl. auch BFH-Urteil vom 9. Juli 1985 IX R 49/83, BStBl II 1985, 722; Weber-Grellet in Schmidt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 40. Auflage, § 23 RZ. 43 m.w.N.).
  • BFH, 13.09.1994 - IX R 104/90

    Berücksichtigung von Anschaffungskosten für ein Hausgrundstück als Absetzungen

    Auszug aus FG München, 21.07.2021 - 1 K 2127/20
    Denn welche Vorgänge steuerrechtlich als Anschaffung angesehen werden, ist - auch unabhängig von der zivilrechtlichen Beurteilung - wirtschaftlich zu verstehen (vgl. auch BFH-Urteil vom 13. September 1994 IX R 104/90, BFH/NV 1995, 384; vom 12. Juni 2013 IX R 31/12, BFH/NV 2013, 1701).
  • BFH, 26.09.2023 - IX R 13/22

    § 23 EStG: Kein anteiliger Erwerb eines zur Erbmasse gehörenden Grundstücks bei

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 21.07.2021 - 1 K 2127/20 aufgehoben.

    Die hiergegen erhobene Sprungklage zum Finanzgericht (FG) blieb aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2022, 1907 genannten Gründen ohne Erfolg (Urteil vom 21.07.2021 - 1 K 2127/20).

    Der Kläger beantragt, das Urteil des FG München vom 21.07.2021 - 1 K 2127/20 aufzuheben und die Einkommensteuer ohne Berücksichtigung von Einkünften nach § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 EStG festzusetzen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht